stream2city by René Baatzsch & Mirko Anders

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2018

§1 Anfahrt

Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungsort und einen kostenlosen Parkplatz. Eventuell anfallende Zufahrt- Genehmigungen beschafft der Veranstalter und trägt die hierfür anfallenden Kosten.

 

§2 Anreisespesen / Übernachtungskosten

a) Die An- und Abfahrt werden ab 30km zusätzlich zur Gage mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer verrechnet. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps immer der schnellsten Route zwischen dem Sitz der ENJOY YOUR DAY - Event Agentur und dem Veranstaltungsort!


b) Befindet sich der Veranstaltungsort über 150 km vom Sitz der ENJOY YOUR DAY - Event Agentur (einfache Strecke) entfernt, stellt der Veranstalter mind. ein Ein-Bettzimmer inkl. WC und Dusche kostenlos zur Verfügung.

 

§3 Besonderheiten am Veranstaltungsort

a) Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Veranstalter für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen der Technik zur Verfügung stehen.

b) Der Veranstalter plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ Arbeitsplatz befindet, optimalerweise in dem Raum, in dem auch gespeist wird. Ich übernehme keine Partygarantie, sofern sich die Tanzfläche in einem gesonderten Raum befindet.

c) Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu sein. 

d) Findet die Veranstaltung im Freien statt, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Mein Arbeitsplatz muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für mich und mein Equipment.

 

§4 Technische Anforderungen

a) Stromversorgung: Für meine Technik wird eine Stromversorgung (220 V Steckdose) benötigt. 
Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein anschließen der DJ Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall kann ich zum Schutz meiner Technik die Dienstleistung sofort einstellen. In diesem Fall besteht keine Recht auf Erfüllung des Vertrages. Des Weiteren ist die Gage in voller Höhe zu zahlen.

b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernehme ich keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung alleine liegt beim Veranstalter.

c) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, meine Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen. 

d) Der Platzbedarf des Equipments liegt zwischen 5 und 10 m². 

 

§5 Licht- und Tonanlage

Ich garantiere für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Die Musik- und Lichtanlage kann allerdings aus Platzgründen von den auf meiner Webseite dargestellten Fotos abweichen. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter.

 

§6 Schäden an der Technik

Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, hat der Veranstalter eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.

 

§7 Haftung 

Sobald meine Technik am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert / Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) werde ich dies umgehend dem Veranstalter mitteilen. Die Säuberung kann dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.

 

§8 Catering

Ich bekomme während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

§9 Anmeldung der Veranstaltung 

Der Veranstalter ist bei einer öffentlichen Veranstaltung verpflichtet, sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen und gegebenenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt er selbst! Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber mir in voller Höhe schadensersatzpflichtig, sollte ich dafür von dritter Seite belangt werden.

 

§10 Angebot

Das erstellte Angebot verliert nach 3 Monaten seine Gültigkeit und muss nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.



§11 Reservierung

Eine unverbindliche Reservierung ist nicht möglich! 
Eine schriftliche Zusage meinerseits per E-Mail gilt als Terminreservierung. Ein Vertrag ist damit aber noch nicht abgeschlossen.

 

§12 Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit mir kommt zustande, wenn Sie mir das Vertragsformular unterschrieben schriftlich (per E-Mail oder Post) zurücksenden. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGB´s. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.

 

§13 Musikauswahl

Ich bin in der Gestaltung meines Musikprogramms frei und lasse meine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Musikwünsche dürfen vom Veranstalter und seinen Gäste geäußert werden. Ich bin allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen bzw. gebe ich keine Spielgarantie. Ich bin nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. 

 

§14 Auftrittsdauer / Mehrstunden

Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Vertrag vereinbart etwa 1,5h vor Auftrittsbeginn. Die Auftrittsdauer beginnt mit dem Abspielen der Musik und endet wie in der "verbindlichen Buchung" vereinbart. In der Auftrittsdauer ist die Auf- und Abbauzeit nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Musikspielzeit. Die Auf- und Abbauzeit wird dem Veranstalter nicht berechnet. 
Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene Auftrittsstunde wird mit zusätzlichen 59 € berechnet. Ein Anspruch auf Fortsetzung besteht allerdings nicht, wenn die Gäste über eine Stunde nicht mehr auf der Tanzfläche waren.

 

§15 Zahlungskonditionen

Die Gage ist zahlbar vor der Veranstaltung per PayPal oder Überweisung bzw. am Tag der Veranstaltung in bar. Die angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus).

Sollte eine Zahlung nicht spätestens am Veranstaltungstag erfolgen, werden 12 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt.



§16 Stornierungen seitens des Veranstalters 

Sollte der Veranstalter die gebuchte Leistung aus welchem Grund auch immer stornieren, ist an die ENJOY YOUR DAY - Event Agentur eine Entschädigung in folgender Höhe zu leisten:

bis 4 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme 
bis 1 Woche vor dem Event 75% der Auftragssumme 
bei weniger als 7 Tagen vor dem Event 100% der Auftragssumme

 

§17 Stornierungen seitens der ENJOY YOUR DAY - Event Agentur

Sollte ich erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen meiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichte ich mich, einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die gebuchte Veranstaltung zu organisieren. Sollte ich die gebuchte Leistung durch höhere Gewalt (Unfall, Unwetter oder ein durch mich nicht zu beeinflussendes Ereignis) nicht erbringen können, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung. In einem solchen Fall erhält der Veranstalter den evtl. bereits gezahlten Betrag zurück.

Bei anderweitiger Stornierung seitens der ENJOY YOUR DAY - Event Agentur gelten die unter §16 aufgeführten Entschädigungssätze.

 

§18 Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

 

§19 Sonstige Bestimmungen

Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache vollkommen mir. Als Gerichtsstand gilt Leipzig sowie geltendes deutsches Recht. Ich übertrage dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für die im Vertrag angeführte Veranstaltung meinen Künstlernamen sowie Logos zu veröffentlichen. Das auslegen von Flyern / Plakaten ist mir gestattet. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen. Eventuell anfallende Kautionen legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich!

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